30.01.2017 Sicherer Betrieb von Verdunstungskühlanlagen - Praktikertag und Tagesseminar Sowohl in der Gebäudetechnik als auch in der Industrie werden Verdunstungskühlanlagen zur Abfuhr von Wärme eingesetzt. Der VDI hat mit der Norm VDI 2047-2, die seit 2015 gültig ist, Regeln für den hygienegerechten Betrieb solcher Kühlanlagen aufgestellt. Ziel ist es, die Anlagen so sicher zu betreiben, dass keine gesundheitsgefährdenden Situationen entstehen (z. B. kein Legionellenbefall, keine Verkeimung) Eine entsprechende Rechtsverordnung, die von den Betreibern die Zertifizierung ihrer Systeme und die Schulung des verantwortlichen Personals fordert, soll in Kürze in Kraft treten. EnviroChemie bietet deshalb als zertifizierter Schulungspartner des VDI Tagesseminare an, mit denen die erforderlichen Kenntnisse erworben bzw. aufgefrischt werden. Die erfolgreiche Teilnahme wird mit einem Zertifikat nachgewiesen. Zum Inhalt des Seminars gehören eine Einführung in die Funktionsweise von Verdunstungskühlanlagen, mikrobiologische und wasserchemische Grundlagen, die Überwachung und Kontrolle der Anlagen sowie die Instandhaltung und rechtliche Vorschriften. Neben einer gründlichen Schulung zum sicheren Betrieb von Kühlwasseranlagen bietet EnviroChemie außerdem Praktikertage mit viel Raum für Praxisbeispiele und individuelle Problemlösungen an. Die Teilnehmer können eigene Erfahrungen und Vorschläge einbringen. Der Praktikertag richtet sich an Personen, die bereits eine VDI 2047-2 Schulung absolviert haben oder jeweils am Folgetag an der Schulung teilnehmen. Termine: Praktikertag Kühlwasserbehandlung: Mittwoch, 26.04.17 VDI-2047-2 Schulung: Donnerstag, 27.04.17 Veranstaltungsort: EnviroChemie Firmenzentrale in 64380 Rossdorf. Weitere Informationen auch zum Programm erhalten Sie von Frau Laura Salomo, Tel. 06154 6998640, laura.salomo@envirochemie.com. Kontakt: EnviroChemie GmbH, Jutta Quaiser, Leitung Öffentlichkeitsarbeit, In den Leppsteinswiesen 9, 64380 Rossdorf, ( +49 6154 6998 72, jutta.quaiser@envirochemie.com, www.envirochemie.com Pressemitteilung 30.01.17/Qr